2G-Nachweis durch Armbändchen in der Innenstadt möglich
Wer sich in Bünde zum Weihnachtsshopping aufmacht, muss in allen Geschäften, die nicht Dinge des täglichen Bedarfs anbieten, aktuell einen 2-G-Nachweis erbringen. Das Gleiche gilt für den Besuch des Weihnachtlichen Bündes. Hier gibt es ab sofort eine Vereinfachungs-Regelung:
2G-Armbändchen
Um den Einzelhändlern und Budenbetreibern die Kontrolle von Kunden und Gästen zu erleichtern, sind ab sofort spezielle Armbänder verfügbar. Diese sind nach Vorlage des jeweiligen 2-G-Nachweises und eines amtlichen Ausweisdokumentes kostenfrei erhältlich im Foyer des Rathauses sowie in den Geschäften Bünder Modehaus, Fashion Store, Men Store, Zeitgeist, Schuhhaus Tiemann und Sweet Rockin‘ 50s.
Teilnehmende Geschäfte und Einrichtungen
Einmal am Handgelenk ist der 2-G-Nachweis in allen innerstädtischen Bünder Geschäften, im Rathaus, im Museum und für alle Buden des Weihnachtlichen Bündes mit dem Vorzeigen des Armbandes erledigt. Die Bändchen gelten für einen Tag und sind selbstverständlich nicht übertragbar. Trotzdem kann weiterhin der 2-G-Nachweis auf konventionelle Art, also durch Vorzeigen des Geimpft-Oder-Genesen-Status‘ im Kombination mit einem amtlichen Ausweisdokument erbracht werden.
Foto: Gemeinsam mit Georg Kruthoff (Geschäftsführer „Handel Bünde GbR“), Kerstin Linnenbrügger (Beirat „Handel Bünde GbR“), Laura Kemena (Beirat „Handel Bünde GbR“), Ralf Grund (Stadtmarketing) und Christoph Lanvers (Beirat „Handel Bünde GbR“, v. l.), Bild: Stadtmarketing Bünde / Karl-Hendrik Tittel